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Säuerung zugelassenSamstag, 17. September 2016

Die Säuerung des 2016er Jahrgangs wird von Weinbauminister Dr. Volker Wissing zugelassen.
ACHTUNG, UNBEDINGT BEACHTEN:
  • Eiswein darf nicht gesäuert werden.
  • Ansonsten dürfen gesäuert werden:
    • Trauben
    • Most
    • teilweise gegorener Traubenmost
    • Jungwein
    • Wein
  • Säuerung und Anreicherung desselben Produktes ist ausgeschlossen.
  • Säuerung und Entsäuerung desselben Produktes ist ausgeschlossen.
Most, gärender Most, Jungwein und Wein sind rechtlich gesehen verschiedene Erzeugnisse. Sie können also Most säuern und gärender Most anreichern. Oder Most anreichern und Jungwein säuern. Es ist auf jeden Fall darauf zu achten das die Behandlung in der Weinbuchführung dokumentiert wird.


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