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Säuerung zugelassen.Dienstag, 16. September 2014

Für den Jahrgang 2014 wurde vom rheinland-pfälzischen Weinbauministerium die Säuerung von Most und Wein ausnahmsweise zugelassen. Die Genehmigung gilt rückwirkend zum 1. September. Weiterführende Infos zur Säuerung, auch zu den zugelassenen Säuren, finden Sie hier.


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