Die Erhitzungsanlage ist ab Montag 11.09.2023 geöffnet.
NUR nach Voranmeldung!
ACHTUNG NEU: Es wird nur noch Montag, Mittwoch und Freitag ab 17 Uhr erhitzt.
Samstag variable Zeiten
NUR nach Voranmeldung!
Bitte sprechen Sie Termine rechtzeitig mit Herrn Daniel Haag, Tel: 0160 8188289, ab.
Er organisiert die Maische-Erhitzung.

Wir erhitzen bis ca. 85 Grad und kühlen die Maische dann auf ca 43 Grad zurück. Auf Wunsch kann die Maische mit unserer Dosieranlage enzymiert werden. Das garantiert eine gleichmäßige Verteilung der Enzyme in der Maische.
Die Trauben können im Erntewagen oder in Normbütten (450 oder 550 kg) angeliefert werden. (Bitte frühzeitig Termine machen)

ACHTUNG: Die Mindestmenge für die Erhitzung oder Entrappung ist 1000 kg


Unsere Preise sind gleichgeblieben!

Preisliste Maische-Erhitzung
Preisstufe Kg Maische Netto € / Kg Incl. Mwst.
1 Ab 1000 0,168 € 0,20 €
2 Ab 2000 0,160 € 0,19 €
3 Ab 4000 0,151 € 0,18 €
4 Ab 6000 0,143 € 0,17 €
5 Ab 10.000 0,126 € 0,15 €
Enzymierung 0,015 €


Wenn Sie Ihre Trauben lieber auf der Maische gären lassen können wir Ihnen die Trauben auch nur entrappen:

Preisliste "Nur Entrappen"
Preisstufe Kg Maische Netto € / Kg Incl. Mwst.
1 Ab 1000 0,050 € 0,060 €
2 Ab 2000 0,042 € 0,050 €

Geschäftsbedingungen:

  1. Durch die Beauftragung zur Lohnerhitzung erkennen Sie die folgenden Geschäftsbedingungen an.
  2. Schäden an unserer Anlage, die durch unsachgemäße Anlieferung der Ware (defekte Norm-bütten, Fremdkörper im Lesegut) entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  3. Das Abladen und Kippen von Normbütten ist eine kostenlose Dienstleistung von uns und wird auf Gefahr des Warenanlieferers vorgenommen. Für Schäden an Ihren Bütten kann nicht gehaftet werden.
  4. Für Schäden die wir (durch Defekte der Anlage oder Unachstamkeit) an Ihren Trauben verursachen haften wir nur in Höhe des Faßweinpreises (Maximal jedoch 0,90€ / Kg) der jeweiligen Trauben. Für weitergehende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
  5. Normbütten können von uns als kostenlose Dienstleistung ausgeliehen werden. Für Beschädigungen haftet der Ausleiher bis zum Neupreis der Bütte.